Beschlussfähigkeit (WEG)
Die Beschlussfähigkeit bedeutet, dass eine Eigentümerversammlung wirksam Beschlüsse fassen kann. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine Eigentümerversammlung grundsätzlich unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
Beschlüsse werden in der Regel mit der gesetzlich oder in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Mehrheit gefasst.
