Erbbaurecht
Das Erbbaurecht gibt einer Person das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer einen regelmäßigen Erbbauzins. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Grundstückseigentümers, während das Gebäude dem Erbbauberechtigten gehört.
Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und besteht in der Regel über mehrere Jahrzehnte.
