Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze begrenzt, um wie viel die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf. In vielen Gemeinden beträgt sie 20 %, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – wie in zahlreichen Städten – 15 %. Sie gilt für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
