Miteigentumsanteil (WEG)
Der Miteigentumsanteil (MEA) gibt an, welcher Anteil des Gemeinschaftseigentums einem Wohnungseigentümer gehört. Er wird meist in Tausendstel oder Zehntausendstel angegeben und ist in der Teilungserklärung festgelegt.
Der Miteigentumsanteil dient unter anderem als Grundlage für die Verteilung von Kosten, Rücklagen und Stimmrechten, sofern die Gemeinschaftsordnung keine abweichenden Regelungen vorsieht.
