Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung eines Gläubigers, dass ein Eintrag im Grundbuch – beispielsweise eine Grundschuld oder Hypothek – gelöscht werden darf. Sie wird meist nach vollständiger Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ausgestellt.
Mit der Löschungsbewilligung kann der Eigentümer die Löschung des Eintrags beim Grundbuchamt veranlassen.
