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Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung eines Gläubigers, dass ein Eintrag im Grundbuch – beispielsweise eine Grundschuld oder Hypothek – gelöscht werden darf. Sie wird meist nach vollständiger Rückzahlung eines Immobiliendarlehens ausgestellt.

Mit der Löschungsbewilligung kann der Eigentümer die Löschung des Eintrags beim Grundbuchamt veranlassen.