Sonderumlage

Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung, die von den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen wird. Sie wird erhoben, wenn die vorhandene Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, um außerplanmäßige Ausgaben oder größere Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren.

Die Höhe der Sonderumlage richtet sich in der Regel nach den Miteigentumsanteilen, sofern keine andere Regelung in der Gemeinschaftsordnung besteht.

  28. Juni 2026
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